Kreditversicherung Ratenkredit: Restschuldversicherung verständlich erklärt
Alles zu Vorteilen, Nachteilen, Kosten, Kostenfallen und Kündigung der Restschuldvesicherung

1. Was ist eine Restschuldversicherung?
2. Was leistet eine Restschuldversicherung?
Ob, wann und in welchem Umfang die Versicherung einspringt, hängt maßgeblich von den versicherten Risiken ab. Generell lassen sich die versicherten Risiken in drei verschiedene Kategorien untergliedern:
- Kategorie 1: Todesfall
- Kategorie 2: Todesfall und Arbeitsunfähigkeit
- Kategorie 3: Todesfall, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Scheidung
Welche Risiken im Einzelfall abgesichert sind, hängt ganz von der jeweiligen Versicherung ab, die dem Kreditnehmer von der Bank vorgeschlagen wird. Der Kreditnehmer kann insbesondere bei der Absicherung von Ratenkrediten nur selten wählen, d.h. der Leistungsumfang ist strikt vorgegeben. Anders verhält es sich bei Kreditversicherungen für Immobiliendarlehen, dort ist das Spektrum an Wahlmöglichkeiten größer.
Je größer der Umfang an versicherten Risiken, desto höher der Beitrag. Zur Kostenreduzierung werden gerade im Bereich der Ratenkredite überwiegend Restschuldversicherungen empfohlen, die in die Kategorie eins oder zwei fallen. Weil der Todesfall stets mitversichert ist, werden sie auch häufig als Kreditlebensversicherungen bezeichnet.
Die Leistungen, die im Schadensfall erbracht werden, sind an das jeweilige Risiko gekoppelt.
Im Todesfall übernimmt der Versicherer die gesamte Restschuld und löst somit den Kredit vollständig ab. Bei den anderen Risiken ist es hingegen so, dass die Raten übernommen werden. Sollte sich die Einkommenssituation des Kreditnehmers erneut ändern, hat er die Raten wieder selbst zu tragen.
Weil der Todesfall abgesichert ist, nützt die Versicherung insbesondere den Angehörigen des Kreditnehmers. Im Ernstfall können sie ein Erbe antreten, ohne die Schulden des Toten übernehmen zu müssen – schließlich wird die Restschuld vom Versicherer abgelöst.
Wie schnell die Versicherung einspringt und Raten übernimmt, hängt ebenfalls vom Schadensfall ab. Im Regelfall gilt es eine Karenzzeit abzuwarten, d.h erst nach einigen Wochen oder gar Monaten erfolgt eine Fortzahlung der Kreditraten durch den Versicherer. Eine Ausnahme bildet der Todesfall. Hier zahlt der Versicherer umgehend, sofern die Wartezeit nach Abschluss des Kredits als abgeschlossen gilt. Die Wartezeit beträgt in den meisten Fällen sechs Monate.
Abschließend ist anzumerken, dass Banken ihre Restschuldversicherungen nicht uneigennützig empfehlen. Die im Schutz enthaltenen Leistungen nützen im Ernstfall auch den Geldinstituten. Schließlich wird das Risiko eines Zahlungsausfalls erheblich reduziert.


3. Kosten und Berechnung der Restschuldversicherung
4. Vorteile der Restschuldversicherung
Trotz der zusätzlichen Kosten kann es sinnvoll sein, sich für den Abschluss einer Restschuldversicherung zu entscheiden. Schließlich bietet ihr Schutz auch Vorteile, die nachfolgend erläutert werden.
a. Finanzielle Entlastung bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung
Im Ernstfall drohen beim Einkommen ganz erhebliche Einschränkungen. Die Übernahme der Kreditraten durch den Versicherer entlastet die Haushaltskasse.
b. Absicherung der Angehörigen (im Todesfall)
Die Hinterbliebenen brauchen sich wegen des Kredits nicht zu sorgen. Sie können – sofern keine weiteren Verbindlichkeiten des Toten bestehen – ein Erbe antreten, ohne Schulden übernehmen zu müssen.
c. Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
Die klassische Risikolebensversicherung setzt eine Gesundheitsprüfung voraus, die den Zugang zur Absicherung erschweren und verteuern kann. Für die Restschuldversicherung gilt dies nicht.
d. Beitrag wird bequem mitfinanziert
Keine unmittelbare Zusatzbelastung durch den Versicherungsbeitrag.
e. Versicherungsschutz greift weltweit
Es spielt keine Rolle, wo sich der Todesfall ereignet. Die Versicherung sieht diesbezüglich keine Ausschlüsse vor.


5. Nachteile einer Restschuldversicherung
Der Abschluss einer Restschuldversicherung will gut überlegt sein, da neben den Vorteilen auch Nachteile existieren, die zum Teil ganz erheblich sind.
a. Provisionen der Vermittler sind sehr hoch
Zunächst ist festzuhalten, dass der Versicherungsnehmer eine äußerst hohe Prämie entrichtet. Diese dient keineswegs nur der Absicherung, denn ein erheblicher Anteil wird an den Vermittler (in den meisten Fällen die Bank) in Form einer Provision ausgezahlt. Somit verdienen die Banken doppelt, nämlich einmal am Kredit sowie ergänzend an der Versicherung.
b. Wirres Dickicht aus Informationen
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Komplexität der Versicherungen. Je nach Tarif gelten ganz unterschiedliche Bedingungen, die oftmals Einschränkungen und Sonderregelungen vorsehen. Für den Verbraucher ist es daher nicht leicht, sich einen Überblick zu verschaffen. Es kann leicht passieren, dass Fehlentscheidungen aufgrund falscher Annahmen getroffen werden.
c. Kosten belasten den Kredit, tatsächlicher Effektivzins ist wesentlich höher
Wie im Kapitel zu den Kosten bereits verdeutlicht wurde, sind Kreditversicherungen kostspielig. Gerade im Feld der Ratenkredite werden erschreckend hohe Beiträge fällig. Weil diese auch noch mitfinanziert werden, erhöhen sich die Finanzierungskosten ganz erheblich.
d. Erhebliche Leistungsausschlüsse
Etliche Versicherungsverträge sind mit Ausnahmeregelungen nur so gespickt. Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gelten oft Warte- und Karenzzeiten. Beim Todesfallrisiko ist es wiederum so, dass vor allem Erkrankungen ausgeschlossen werden – insbesondere solche, die vergleichsweise häufig zum Tod führen. Trotz guter Absicht kann es daher passieren, dass die Angehörigen gar nicht versichert sind und somit ein Erbe antreten müssen, welches den Kredit einschließt.
6. Macht eine Restschuldversicherung bei einem Ratenkredit Sinn?
Angesichts dieser jeweils sehr deutlichen Vor- und Nachteile sind viele Interessenten verunsichert und fragen sich, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung empfehlenswert ist. Unser Meinung nach überwiegen die Nachteile, vor allem wenn es um die Absicherung eines Ratenkredits geht. Wer einen Ratenkredit aufnehmen möchte, ist daher in den meisten Fällen gut damit beraten, auf den ergänzenden Versicherungsschutz zu verzichten.
Die Gründe lauten wie folgt:
- Da wäre zunächst der eigentliche Kredit, dessen Betrag und Laufzeit in aller Regel als überschaubar gelten. Schon allein deswegen ist die Absicherung oftmals fraglich.
- Zugleich sind die Versicherungsbeiträge in diesem Kreditsegment mit Abstand am höchsten bemessen.
Ein Verzicht auf den Versicherungsschutz bringt kaum Risiken mit sich, bietet aber zugleich die Möglichkeit, bares Geld zu sparen.


7. Doppelabsicherung: Aufpassen bei bestehenden Versicherungen
8. Restschuldversicherung bei Ratenkrediten – Fazit und Empfehlung


9. Hinweis: Restschuldversicherung bei Immobilienkrediten
10. Restschuldversicherung kündigen, so geht’s
Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht ist eine Kündigungsoption, die dann interessant ist, wenn der Kredit bereits vor einiger Zeit aufgenommen wurde und nun abgelöst oder umgeschuldet werden soll. Mit der Ablösung des Kredits schwindet nämlich der Bedarf am Versicherungsschutz. Allerdings wird die Versicherung nicht automatisch mit der Kreditablösung aufgekündigt. Die Sonderkündigung gilt es explizit auszusprechen und zugleich den Versicherer um Erstattung zu bitten.Separate ordentliche Kündigung
Soll der Kredit hingegen weiterhin bestehen und lediglich die Versicherung aufgelöst werden, bedarf es einer ordentlichen Kündigung. In solch einem Fall gilt es zunächst die Frage zu klären, ob diese Möglichkeit gegeben ist. Es gibt Versicherungsbedingungen, die solch eine Verfahrensweise gestatten, andere hingegen nicht. Sofern eine Kündigungsmöglichkeit besteht, wird im Regelfall zum Ende des nächsten Monats gekündigt, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten ist.Versicherungsnehmer oder versicherte Person?
In einigen Verträgen tritt der Kreditnehmer nicht als Versicherungsnehmer, sondern lediglich als „versicherte Person“ in Erscheinung. In solch einem Fall wurde der Versicherungsschutz direkt von der Bank für den Kreditnehmer abgeschlossen. Ein Ausstieg aus dem Versicherungsschutz gestaltet sich dann erheblich schwieriger, weil eine ordentliche Kündigung durch die versicherte Person nicht vorgesehen ist.
