Kreditversicherung Ratenkredit: Restschuldversicherung verständlich erklärt

Alles zu Vorteilen, Nachteilen, Kosten, Kostenfallen und Kündigung der Restschuldvesicherung

Fast jede Bank schlägt ihren Kunden vor, ergänzend zum Kredit eine Restschuldversicherung abzuschließen. Sie sichert Risiken ab, die die Rückzahlung des Kredits gefährden, wie beispielsweise Unfälle oder Erkrankungen mit Auswirkung auf das Einkommen. Im Schadensfall springt die Versicherung ein und übernimmt die Raten. In der Praxis werden Restschuldversicherungen vergleichsweise häufig abgeschlossen, weil viele Kreditnehmer vermuten, dieser Schritt sei verpflichtend. Tatsächlich haben sie jedoch die Wahl.

1. Was ist eine Restschuldversicherung?

Sinn und Zweck der Versicherung ist es, das Risiko der „unverschuldeten Rückzahlungsfähigkeit“ abzusichern. In anderen Worten: Der Versicherer springt ein und übernimmt die Kreditraten, sollte sich der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage befinden, die Raten selbst aufzubringen – allerdings nur, sofern er hierfür selbst nichts kann, weil er zum Beispiel erkrankt ist oder einen Unfall hatte. Ebenso ist der Todesfall versichert, sodass der Versicherer den offenen Restschuldbetrag ablöst.

2. Was leistet eine Restschuldversicherung?

Ob, wann und in welchem Umfang die Versicherung einspringt, hängt maßgeblich von den versicherten Risiken ab. Generell lassen sich die versicherten Risiken in drei verschiedene Kategorien untergliedern:

  • Kategorie 1: Todesfall
  • Kategorie 2: Todesfall und Arbeitsunfähigkeit
  • Kategorie 3: Todesfall, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Scheidung

Welche Risiken im Einzelfall abgesichert sind, hängt ganz von der jeweiligen Versicherung ab, die dem Kreditnehmer von der Bank vorgeschlagen wird. Der Kreditnehmer kann insbesondere bei der Absicherung von Ratenkrediten nur selten wählen, d.h. der Leistungsumfang ist strikt vorgegeben. Anders verhält es sich bei Kreditversicherungen für Immobiliendarlehen, dort ist das Spektrum an Wahlmöglichkeiten größer.

Je größer der Umfang an versicherten Risiken, desto höher der Beitrag. Zur Kostenreduzierung werden gerade im Bereich der Ratenkredite überwiegend Restschuldversicherungen empfohlen, die in die Kategorie eins oder zwei fallen. Weil der Todesfall stets mitversichert ist, werden sie auch häufig als Kreditlebensversicherungen bezeichnet.

Die Leistungen, die im Schadensfall erbracht werden, sind an das jeweilige Risiko gekoppelt.

Im Todesfall übernimmt der Versicherer die gesamte Restschuld und löst somit den Kredit vollständig ab. Bei den anderen Risiken ist es hingegen so, dass die Raten übernommen werden. Sollte sich die Einkommenssituation des Kreditnehmers erneut ändern, hat er die Raten wieder selbst zu tragen.

Weil der Todesfall abgesichert ist, nützt die Versicherung insbesondere den Angehörigen des Kreditnehmers. Im Ernstfall können sie ein Erbe antreten, ohne die Schulden des Toten übernehmen zu müssen – schließlich wird die Restschuld vom Versicherer abgelöst.

Wie schnell die Versicherung einspringt und Raten übernimmt, hängt ebenfalls vom Schadensfall ab. Im Regelfall gilt es eine Karenzzeit abzuwarten, d.h erst nach einigen Wochen oder gar Monaten erfolgt eine Fortzahlung der Kreditraten durch den Versicherer. Eine Ausnahme bildet der Todesfall. Hier zahlt der Versicherer umgehend, sofern die Wartezeit nach Abschluss des Kredits als abgeschlossen gilt. Die Wartezeit beträgt in den meisten Fällen sechs Monate.

Abschließend ist anzumerken, dass Banken ihre Restschuldversicherungen nicht uneigennützig empfehlen. Die im Schutz enthaltenen Leistungen nützen im Ernstfall auch den Geldinstituten. Schließlich wird das Risiko eines Zahlungsausfalls erheblich reduziert.

3. Kosten und Berechnung der Restschuldversicherung

Die meisten Versicherungen sehen die Zahlung fortlaufender Raten vor. Bei der Restschuldversicherung wird jedoch ein Einmalbetrag fällig, der gleich zu Beginn der Laufzeit zu entrichten ist. Seine Höhe hängt vom Kreditbetrag sowie den eingeschlossenen Leistungen ab. Je höher der Kreditbetrag, desto höher die Versicherungsprämie.Die genaue Beitragshöhe kann von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Im Allgemeinen gilt, dass sie sich bei Ratenkrediten auf einen Wert von ca. 5 bis 10 Prozent der Kreditsumme beläuft. Bei einem Ratenkredit in Höhe von 10.000 Euro ist somit mit einem Versicherungsbeitrag von ca. 500 bis 1.000 Euro zu rechnen.Wer einen Kredit aufnimmt, muss im Regelfall mit begrenzten Ersparnissen auskommen. Daher ist es üblich, die Versicherungsprämie nicht separat zu bezahlen. Stattdessen wird sie über den Kredit mitfinanziert. Diese Vorgehensweise ist üblich, beim Ratenkredit besteht meist keine Alternative. Andernfalls wäre es erforderlich, die Restschuldversicherung nicht unmittelbar, sondern separat abzuschließen.Durch die Mitfinanzierung des Beitrags steigt der Kreditbetrag, was wiederum die Kosten der Finanzierung erhöht. Schließlich muss der Kreditnehmer nicht nur den eigentlichen Kreditbetrag, sondern auch die ergänzende Versicherungsprämie zurückzahlen. Somit erhöht sich der Betrag, auf dessen Basis die Zinslast ermittelt wird. Als Folge erhöht sich der effektive Jahreszins – je länger die Kreditlaufzeit, desto größer ist dieser Effekt. Je nach Gestaltung des Kredits kann es daher passieren, dass sich der effektive Jahreszins nahezu verdoppelt.

4. Vorteile der Restschuldversicherung

Trotz der zusätzlichen Kosten kann es sinnvoll sein, sich für den Abschluss einer Restschuldversicherung zu entscheiden. Schließlich bietet ihr Schutz auch Vorteile, die nachfolgend erläutert werden.

a. Finanzielle Entlastung bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung

Im Ernstfall drohen beim Einkommen ganz erhebliche Einschränkungen. Die Übernahme der Kreditraten durch den Versicherer entlastet die Haushaltskasse.

b. Absicherung der Angehörigen (im Todesfall)

Die Hinterbliebenen brauchen sich wegen des Kredits nicht zu sorgen. Sie können – sofern keine weiteren Verbindlichkeiten des Toten bestehen – ein Erbe antreten, ohne Schulden übernehmen zu müssen.

c. Keine Gesundheitsprüfung erforderlich

Die klassische Risikolebensversicherung setzt eine Gesundheitsprüfung voraus, die den Zugang zur Absicherung erschweren und verteuern kann. Für die Restschuldversicherung gilt dies nicht.

d. Beitrag wird bequem mitfinanziert

Keine unmittelbare Zusatzbelastung durch den Versicherungsbeitrag.

e. Versicherungsschutz greift weltweit

Es spielt keine Rolle, wo sich der Todesfall ereignet. Die Versicherung sieht diesbezüglich keine Ausschlüsse vor.

5. Nachteile einer Restschuldversicherung

Der Abschluss einer Restschuldversicherung will gut überlegt sein, da neben den Vorteilen auch Nachteile existieren, die zum Teil ganz erheblich sind.

a. Provisionen der Vermittler sind sehr hoch


Zunächst ist festzuhalten, dass der Versicherungsnehmer eine äußerst hohe Prämie entrichtet. Diese dient keineswegs nur der Absicherung, denn ein erheblicher Anteil wird an den Vermittler (in den meisten Fällen die Bank) in Form einer Provision ausgezahlt. Somit verdienen die Banken doppelt, nämlich einmal am Kredit sowie ergänzend an der Versicherung.

b. Wirres Dickicht aus Informationen


Ein weiterer Kritikpunkt ist die Komplexität der Versicherungen. Je nach Tarif gelten ganz unterschiedliche Bedingungen, die oftmals Einschränkungen und Sonderregelungen vorsehen. Für den Verbraucher ist es daher nicht leicht, sich einen Überblick zu verschaffen. Es kann leicht passieren, dass Fehlentscheidungen aufgrund falscher Annahmen getroffen werden.

c. Kosten belasten den Kredit, tatsächlicher Effektivzins ist wesentlich höher


Wie im Kapitel zu den Kosten bereits verdeutlicht wurde, sind Kreditversicherungen kostspielig. Gerade im Feld der Ratenkredite werden erschreckend hohe Beiträge fällig. Weil diese auch noch mitfinanziert werden, erhöhen sich die Finanzierungskosten ganz erheblich.

d. Erhebliche Leistungsausschlüsse


Etliche Versicherungsverträge sind mit Ausnahmeregelungen nur so gespickt. Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gelten oft Warte- und Karenzzeiten. Beim Todesfallrisiko ist es wiederum so, dass vor allem Erkrankungen ausgeschlossen werden – insbesondere solche, die vergleichsweise häufig zum Tod führen. Trotz guter Absicht kann es daher passieren, dass die Angehörigen gar nicht versichert sind und somit ein Erbe antreten müssen, welches den Kredit einschließt.

6. Macht eine Restschuldversicherung bei einem Ratenkredit Sinn?

Angesichts dieser jeweils sehr deutlichen Vor- und Nachteile sind viele Interessenten verunsichert und fragen sich, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung empfehlenswert ist. Unser Meinung nach überwiegen die Nachteile, vor allem wenn es um die Absicherung eines Ratenkredits geht. Wer einen Ratenkredit aufnehmen möchte, ist daher in den meisten Fällen gut damit beraten, auf den ergänzenden Versicherungsschutz zu verzichten.

Die Gründe lauten wie folgt:

  • Da wäre zunächst der eigentliche Kredit, dessen Betrag und Laufzeit in aller Regel als überschaubar gelten. Schon allein deswegen ist die Absicherung oftmals fraglich.
  • Zugleich sind die Versicherungsbeiträge in diesem Kreditsegment mit Abstand am höchsten bemessen.

Ein Verzicht auf den Versicherungsschutz bringt kaum Risiken mit sich, bietet aber zugleich die Möglichkeit, bares Geld zu sparen.

7. Doppelabsicherung: Aufpassen bei bestehenden Versicherungen

In manchen Fällen ist eine Restschuldversicherung schon allein deshalb nicht erforderlich, weil bereits ein anderer Versicherungsschutz besteht. Ein ergänzender Abschluss würde letztlich zu einer unnötigen Doppelabsicherung führen. Dies geschieht, wenn bereits eine Lebensversicherung besteht – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine kapitalgebundene Lebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung handelt.Lebensversicherung und Restschuldversicherung weisen große Gemeinsamkeiten auf. Beide Policen garantieren im Todesfalls die Zahlung einer zuvor festgelegten Versicherungssumme. Im Regelfall ist die Versicherungssumme bei der Lebensversicherung jedoch deutlich höher bemessen, sodass sie die Restschuldbeträge aus Krediten mühelos abdeckt sind und somit die Versicherung einen ausreichenden Schutz für die Hinterbliebenen verspricht.Sieht man sich die Absicherung im Detail auf, wird schnell deutlich, dass eine Lebensversicherung besser abschneidet. Grund sind die Einschränkungen bei der Restschuldversicherung. Üblicherweise sind häufige Todesursachen, wie beispielsweise Tod durch Herz- Kreislauferkrankungen, von der Absicherung ausgeklammert. Anders verhält es sich bei der Lebensversicherung, die solche Risiken ebenfalls einschließt und somit mehr Sicherheit verspricht. Hinzu kommt ein wesentlich besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Unter Berücksichtigung der Leistungen sowie der Versicherungssumme ist die Beitragshöhe der Lebensversicherung erheblich attraktiver.

8. Restschuldversicherung bei Ratenkrediten – Fazit und Empfehlung

Die Mehrheit potentieller Kreditnehmer ist gut damit beraten, sich für einen preiswerten Kredit zu entscheiden, jedoch auf die ergänzende Versicherung zu verzichten. Es fängt bereits damit an, dass die Versicherungstarife meist nur schwer nachvollziehbar sind. Die Leistungen gelten als überschaubar und weisen oftmals eklatante Lücken in der Absicherung auf. Zugleich ist der Versicherungsbeitrag unverhältnismäßig hoch bemessen – und weil er über den Kredit mitfinanziert wird, verteuert sich die Finanzierung zusätzlich. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung für Ratenkredite nur wenig Sinn macht.

9. Hinweis: Restschuldversicherung bei Immobilienkrediten

Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass sich der Ratschlag zum Versicherungsverzicht nicht auf alle Kreditformen bezieht. Besonders die Immobilienfinanzierung bildet eine Ausnahme. Dort geht es um Kreditbeträge in einer vollkommen anderen Größenordnung und auch die Laufzeiten sind deutlich länger bemessen. Zumal mit dem Eigenheim normalerweise der größte private Vermögenswert im Mittelpunkt steht. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, ein Hypothekendarlehen entsprechend abzusichern.Im Übrigen werden für Immobiliendarlehen spezielle Kreditversicherungen angeboten, die im Hinblick auf den Leistungsumfang besser auf die Bedürfnisse der Darlehensnehmer abgestimmt sind und weniger / gar keine Lücken aufweisen. Ebenso sind die Versicherungsbeiträge im Verhältnis zur Darlehenssumme niedriger bemessen.

10. Restschuldversicherung kündigen, so geht’s

Wer auf den Versicherungsschutz verzichten möchte, Kredit und Versicherung jedoch bereits abgeschlossen hat, kann unter Umständen eine Kündigung aussprechen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Einmalbetrag und Abschlusskosten bereits entrichtet wurden und somit weg sind. Doch weil der Schutz nach erfolgter Kündigung nicht mehr in Anspruch genommen wird, können sich Versicherungsnehmer ihren Beitrag zumindest für die restliche Laufzeit anteilig erstatten lassen. Die einst enthaltene Abschlussprovision ist von der Erstattung ausgenommen.

Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht ist eine Kündigungsoption, die dann interessant ist, wenn der Kredit bereits vor einiger Zeit aufgenommen wurde und nun abgelöst oder umgeschuldet werden soll. Mit der Ablösung des Kredits schwindet nämlich der Bedarf am Versicherungsschutz. Allerdings wird die Versicherung nicht automatisch mit der Kreditablösung aufgekündigt. Die Sonderkündigung gilt es explizit auszusprechen und zugleich den Versicherer um Erstattung zu bitten.

Separate ordentliche Kündigung

Soll der Kredit hingegen weiterhin bestehen und lediglich die Versicherung aufgelöst werden, bedarf es einer ordentlichen Kündigung. In solch einem Fall gilt es zunächst die Frage zu klären, ob diese Möglichkeit gegeben ist. Es gibt Versicherungsbedingungen, die solch eine Verfahrensweise gestatten, andere hingegen nicht. Sofern eine Kündigungsmöglichkeit besteht, wird im Regelfall zum Ende des nächsten Monats gekündigt, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten ist.

Versicherungsnehmer oder versicherte Person?

In einigen Verträgen tritt der Kreditnehmer nicht als Versicherungsnehmer, sondern lediglich als „versicherte Person“ in Erscheinung. In solch einem Fall wurde der Versicherungsschutz direkt von der Bank für den Kreditnehmer abgeschlossen. Ein Ausstieg aus dem Versicherungsschutz gestaltet sich dann erheblich schwieriger, weil eine ordentliche Kündigung durch die versicherte Person nicht vorgesehen ist.

11. Widerruf bei Ratenkrediten mit Restschuldversicherung

Sofern der Abschluss des Kredit- und Versicherungsvertrags erst einige Tage zurückliegt, bietet sich alternativ zur Kündigung ein Widerruf an. Der Vorteil des Widerrufs besteht darin, dass er ganzheitlich bezogen ist. Somit muss der Versicherer nicht nur den Beitrag, sondern auch die Provision erstatten. Allerdings wird der Kredit im selbem Zug ebenfalls gekündigt.Innerhalb welchen Zeitraums ein Widerruf möglich ist, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Bei Online-Abschluss des Kredits muss die Bank privaten Kreditnehmern eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen gewähren. Es gibt Institute, die eine erweiterte Widerrufsfrist anbieten, die sich häufig auf 30 Tage beläuft.Ist dieser Zeitraum verstrichen, besteht unter Umständen noch die Möglichkeit, aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vom Kredit- und Versicherungsvertrag zurückzutreten. Allerdings achten die Banken mittlerweile sehr genau auf eine rechtlich sichere Formulierung ihrer Widerrufsbelehrungen. Daher ist diese Option primär bei älteren Kreditverträgen interessant. Ob eine Widerrufsbelehrung korrekt formuliert wurde, können Interessenten bei den Verbraucherzentralen gegen Gebühr prüfen lassen.